Am 1. März 2024 tritt in Österreich ein neues Gesetz zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Kraft.

Die österreichischen Straßenverkehrsbehörden sind verpflichtet, ein Fahrzeug vorübergehend zu beschlagnahmen, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Straßenrand um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Straßenrandes um mehr als 70 km/h überschreitet.

Wurde der Fahrer innerhalb der letzten vier Jahre bereits wegen solcher Verstöße belangt, muss das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem Wohngebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb eines Wohngebiets um mehr als 90 km/h überschritten hat.

Die Beschlagnahme des Fahrzeugs kann zusätzlich zur Geldbuße vorgesehen werden, wenn sich dies als notwendig erweist, um den Zuwiderhandelnden von weiteren derartigen Verstößen abzuschrecken. In diesem Fall wird das Fahrzeug ohne Entschädigung versteigert.

Seit 2021 gelten in Österreich verschärfte Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Geldstrafen auf 5000 Euro erhöht und die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt.

Die Beschlagnahmung von Autos ist Teil eines zweiten Maßnahmenpakets für mehr Verkehrssicherheit. Das Land hat sich das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren.

"Es gibt ein Tempo, bei dem das Auto zur Waffe wird. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor und sorgen dafür, dass diese Mordwaffe künftig sofort und dauerhaft aus den Händen von Kriminellen verschwindet", sagte Klimaschutzministerin Leonora Gewessler.

Quelle: TZ