Das System, das im November 2022 zum Patent angemeldet und letzte Woche, am 16. Mai, veröffentlicht wurde, befasst sich nicht ausdrücklich mit dem Thema "Raserei im Straßenverkehr", sondern umfasst eine Reihe von Sensoren zur Überwachung von Fahrzeugaktivitäten und des physiologischen Zustands des Fahrers. Dazu gehören Telemetrie-Monitore zur Überwachung abrupter Fahrmanöver wie starkes Bremsen oder Beschleunigen, Sensoren zur Erkennung von Drängeln und Hupen, Mikrofone zur Aufzeichnung von Gesprächen in der Fahrerkabine und biometrische Sensoren, die den Fahrer im Auge behalten.
Auf der Grundlage dieser Bewertungen kann das System verschiedene Eingriffsebenen aktivieren. In der Grundstufe fordert es den Fahrer auf, Beruhigungsübungen durchzuführen. Im Falle einer Eskalation könnte das System empfehlen, einen Freisprechanruf zu tätigen oder den Fahrer bei Bedarf direkt mit einem geschulten Berater zu verbinden. Die am weitesten fortgeschrittene Maßnahme besteht darin, die autonomen Systeme des Fahrzeugs zu aktivieren, um den Fahrbetrieb vorübergehend zu übernehmen.
Dieser Aspekt der zwangsweisen Aktivierung von Fahrerassistenzsystemen wirft jedoch erhebliche ethische und rechtliche Bedenken hinsichtlich der persönlichen Autonomie und Sicherheit auf. Diese erzwungenen Eingriffe könnten zu Debatten über die Verletzung der Privatsphäre führen und dürften sowohl bei den Aufsichtsbehörden als auch in der Öffentlichkeit auf gemischte Reaktionen stoßen.
Wie bei allen Patenten gibt es auch bei dieser Idee keine Garantie, dass sie jemals in Produktion gehen wird. Fahrerwarnungen und Telefonanrufe sind sicherlich machbar, aber größere Fragen über die erzwungene Aktivierung von Fahrerassistenzsystemen könnten ein Problem darstellen. In jedem Fall sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren. Andernfalls könnte Ihr zukünftiges Fahrzeug Sie in eine Auszeit versetzen, bis Sie wieder zur Vernunft kommen.
Quelle: Motor1