Ein Schweizer Millionär wurde zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, weil er auf der Autobahn zu dicht auf ein anderes Auto aufgefahren war. Der 58-jährige BMW-Fahrer muss 108.500 CHF (etwa 116.000 Euro) zahlen, weil er auf der A1 bei Zürich zu dicht aufgefahren ist.

Das Obergericht Aargau befand den Fahrer der groben Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 98.500 CHF (105.275 Euro), aufgeteilt in 50 Tagessätze zu je 1.970 CHF (2.105 Euro). Das Gericht verhängte außerdem eine zusätzliche Geldstrafe von 10.000 CHF (10.687 Euro). Darüber hinaus muss der Fahrer 5.124 CHF (5.476 Euro) an Gerichtskosten übernehmen.

Der Vorfall ereignete sich an einem Donnerstagmorgen im März 2023. Gegen 9:35 Uhr war der Millionär mit 110 bis 120 km/h auf der A1 in Richtung Zürich unterwegs. Auf einer Strecke von etwa 2,4 km hielt er nur 8 bis 12 Meter Abstand zwischen seinem Auto und dem Vordermann.

Die Polizei hat das Ganze auf Video aufgenommen. Sie stellten fest, dass der Abstand zwischen den Autos sehr gering war - nur eine Fahrbahnmarkierung und ein bisschen mehr. Die Polizisten fuhren anfangs 124 km/h, verlangsamten dann aber auf 112 km/h, um Schritt zu halten.

Das Gericht stellte fest, dass dadurch ein "hohes abstraktes Unfallrisiko" sowohl für das vorausfahrende als auch für das nachfolgende Fahrzeug entstand. Selbst ein schnelles Bremsen des vorausfahrenden Autos oder ein Moment der Ablenkung hätte zu einem bösen Unfall führen können.

Der Millionär versuchte, die Anklage zu bekämpfen. Er legte gegen das ursprüngliche Urteil des Bezirksgerichts Zofingen Berufung ein und hoffte, ungeschoren davonzukommen. Er argumentierte mit "zahlreichen juristischen Spitzfindigkeiten" und behauptete, es gäbe nicht genügend Beweise. Doch das Obergericht nahm ihm das nicht ab.

Bei der Festsetzung der Busse berücksichtigte das Gericht die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Fahrers. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 1,674 Mio. CHF (ca. 1,78 Mio. Euro) einigte man sich auf einen Tagessatz nahe dem zulässigen Höchstbetrag von 3.000 CHF.

Der Fahrer hat noch die Möglichkeit, vor dem Schweizer Bundesgericht Berufung einzulegen. Aber für den Moment ist das eine teure Lektion in Sachen Drängeln.

Quelle: BlueWin