Die Rechtsvorschriften, die am 1. Oktober in Kraft treten, sollen die Sicherheit der Fahrer gewährleisten, indem sie einen gültigen Führerschein oder einen Lernführerschein verlangen, bevor sie ein Golfcart auf ausgewiesenen Straßen fahren dürfen.
Bisher lag das Mindestalter für das Führen eines Golfwagens auf Straßen, die für Kleinfahrzeuge vorgesehen sind, bei 14 Jahren. Mit dem neuen Gesetz wird die Altersgrenze jedoch auf 18 Jahre angehoben, so dass 14-Jährige nur noch mit einem gültigen Führerschein oder einem Lernführerschein Golfwagen fahren dürfen. Dies mag zwar eifrige 13-Jährige enttäuschen, die sich auf ihre bevorstehenden Geburtstage gefreut haben, doch müssen sie nun warten, bis sie 15 Jahre alt werden und einen Lernführerschein erwerben können.
Interessanterweise hat das Gesetz auch mögliche Auswirkungen auf Erwachsene. Es verbietet Erwachsenen das Führen von Golfwagen auf bestimmten Straßen, wenn sie nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins oder eines Lernführerscheins sind. Diese Änderung zielt darauf ab, die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem sichergestellt wird, dass alle Golfwagenfahrer die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um verantwortungsvoll auf öffentlichen Straßen zu fahren.
Darüber hinaus gibt das neue Gesetz den Wasserkontrollbezirken die Befugnis, Straßen für die Nutzung von Golfcarts auszuweisen, vorbehaltlich der Zustimmung des Bezirks. Diese Bestimmung ermöglicht einen lokalisierten Ansatz, der die spezifischen Bedingungen und Bedürfnisse der verschiedenen Gebiete berücksichtigt.
Quelle: Carscoops