Die Regeln für das Verbot von Verbrennungsmotoren in der EU werden dann am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Das Verkaufsverbot ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Klimapakets Fit for 55, dem heute alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Italien, Polen, Rumänien und Bulgarien zugestimmt haben.
"Ich freue mich zu sehen, dass die EU mit dem Fit for 55-Paket ihre Versprechen einhält", sagte Romina Pourmokhtari, schwedische Ministerin für Klima und Umwelt. "Die neuen Vorschriften bieten Chancen für Spitzentechnologien und geben der Industrie den Anstoß, in eine fossilfreie Zukunft zu investieren."
Während man sich anfangs weitgehend einig war, gab es in den letzten Wochen bizarren Widerstand aus Deutschland, namentlich von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Er drängte immer wieder auf E-Fuels, gab aber schließlich einem Kompromissvorschlag der EU-Kommission nach, auf den die nun verabschiedete Verordnung wie folgt verweist:
"... nach einer Konsultation der Interessengruppen wird die Kommission einen Vorschlag für die Zulassung von Fahrzeugen vorlegen, die nach 2035 ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden, und zwar im Einklang mit dem EU-Recht, außerhalb des Geltungsbereichs der Flottenstandards und im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel der EU."
Das bedeutet, dass die Flottenstandards unangetastet bleiben und E-Kraftstoffe eine Ausnahme darstellen, die nicht für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge gilt, da diese unter die Flottengrenzwerte fallen. Die Ausnahmen werden bis Herbst 2024 ausgearbeitet.
Was die Flottenemissionen betrifft, so bestätigt die Verordnung die folgenden Ziele, auf die sich die Kommission und das EU-Parlament im Oktober 2022 geeinigt hatten: 55 % CO2-Emissionsreduzierung für neue Pkw und 50 % für neue Transporter von 2030 bis 2034 im Vergleich zu den Werten von 2021 und 100 % CO2-Emissionsreduzierung sowohl für neue Pkw als auch für Transporter ab 2035.
Auch die Grundstruktur der Flottengrenzwerte bleibt unverändert: Die Hersteller können weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren auf den Markt bringen, müssen aber eine Prämie von 95 Euro pro Gramm CO2/km über dem Zielwert pro zugelassenem Fahrzeug zahlen, wenn ihr Emissionsziel in einem bestimmten Jahr überschritten wird.
Wie bisher bezieht sich die Überprüfungsklausel auf das Jahr 2026, in dem die Kommission die Fortschritte bei der Erreichung der für 2035 angestrebten 100%igen Emissionsreduzierung gründlich bewerten wird". Die Überprüfung wird technologische Entwicklungen, einschließlich Plug-in-Hybrid-Technologien und die Bedeutung eines tragfähigen und sozial gerechten Übergangs zu Nullemissionen berücksichtigen, schreibt der Rat.
Der Vorschlag zur Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für Pkw und Lieferwagen ist Teil des Pakets "Fit for 55". Das von der Europäischen Kommission am 14. Juli 2021 vorgelegte Paket soll die EU in die Lage versetzen, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Das Europäische Parlament nahm am 8. Juni 2022 eine Reihe von Abänderungen am Kommissionsvorschlag an. Der Rat "Umwelt" erzielte am 29. Juni 2022 eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag. Nach Verhandlungen erzielten der Rat und das Europäische Parlament am 27. Oktober 2022 eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag. Das Europäische Parlament nahm die Verordnung am 14. Februar 2023 in erster Lesung an. Die heutige Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Quellen: consilium.europa.eu, Electrive