Die Vorwürfe
Renault-Kunden, aber auch Nissan- und Dacia-Besitzer, die den gleichen 1,2-Liter-Motor haben, sind der festen Überzeugung, dass die Autohersteller schnell hätten handeln müssen, um den Motorschaden zu beheben. Die Besitzer argumentieren, dass der übermäßige Ölverbrauch eine ernsthafte Bedrohung für die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Fahrzeuge darstellt, wodurch das allgemeine Fahrgefühl beeinträchtigt wird und der Wiederverkaufswert möglicherweise sinkt. Daher wird im Namen mehrerer Dutzend Personen eine Strafanzeige beim Strafgericht in Nanterre (Frankreich) eingereicht werden. Der Anwalt, der die Gruppe von Kunden vertritt, Christophe Leguevaques, behauptet, dass in der Klage "schwere Täuschung, fragwürdige Geschäftspraktiken", Betrug und Gefährdung des Lebens anderer Personen vorgeworfen werden.
Die Antwort von Renault
Renault hingegen behauptet, dass der 1,2-Liter-Motor zwar mehr Öl verbrauchen könnte als erwartet, dies aber die Sicherheit der betroffenen Fahrzeuge nicht beeinträchtige. Aus diesem Grund hat der Automobilhersteller beschlossen, keine Rückrufaktion durchzuführen und stattdessen den von dem Motorproblem Betroffenen technische Unterstützung und finanzielle Hilfe anzubieten. Renault gibt an, dass etwa 133.050 Fahrzeuge in Frankreich von diesem Problem betroffen sind. Darüber hinaus behauptet das Unternehmen, dass es Gespräche mit den Klägern geführt hat, um deren Bedenken auszuräumen, aber diese Verhandlungen haben zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Daraufhin haben die unzufriedenen Besitzer beschlossen, ihre Klage bis zum Strafgerichtshof weiterzuziehen.
Rechtliche Auswirkungen und mögliche Ergebnisse
Die Entscheidung, rechtliche Schritte gegen Renault einzuleiten, wirft Fragen nach den möglichen Folgen für den Automobilhersteller auf. Zwar wird letztlich das Strafgericht entscheiden, ob ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll, doch die Vorwürfe des "schweren Betrugs" und der "fragwürdigen Geschäftspraktiken" sind von erheblichem Gewicht. Sollte das Gericht beschließen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, könnte Renault mit erheblichen Geldstrafen und einer möglichen Schädigung seines Rufs rechnen. Außerdem könnte eine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung einen Präzedenzfall für künftige Fälle schaffen, in denen ähnliche Ansprüche gegen Automobilhersteller erhoben werden.
Kundenunterstützung durch Renault und Nissan
Als Reaktion auf den wachsenden Druck hat Renault betont, dass es den betroffenen Kunden mit technischer und finanzieller Unterstützung zur Seite stehen wird. Auch Nissan, das sich den 1,2-Liter-Motor mit Renault teilt, hat im Rahmen seiner Garantie- und Kundendienstrichtlinien seine Unterstützung für Kunden zugesagt, die Probleme mit Motorgeräuschen, Zündaussetzern, geringer Leistung oder übermäßigem Ölverbrauch haben. Beide Unternehmen scheinen entschlossen zu sein, auf die Bedenken der Kunden einzugehen und die negativen Auswirkungen auf ihre Marken abzumildern.
Quelle: Reuters