Deutschland hat seine staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge zum 1. Januar 2026 neu aufgelegt – und stellt dabei gezielt einkommensschwächere Haushalte in den Mittelpunkt. Je nach Einkommen und Familiensituation erhalten Käufer zwischen 3.000 und 6.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen Batterieelektrofahrzeugs (BEV). Das Budget von drei Milliarden Euro ist bis 2029 angelegt und soll rund 800.000 Fahrzeuge fördern.
Wie die Staffelung funktioniert
Der Zuschuss ist an das Haushaltseinkommen gekoppelt. Wer unter 45.000 Euro Jahreseinkommen verdient, erhält den Höchstsatz. Familien mit zwei oder mehr Kindern können bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 Euro den maximalen Betrag von 6.000 Euro beantragen. Der Mindestzuschuss von 3.000 Euro gilt für alle Antragsberechtigten, unabhängig von der Fahrzeugklasse – eine Preisobergrenze für das Fahrzeug gibt es nicht. Das bedeutet: Auch chinesische Importmodelle wie BYD oder NIO sind gleichermaßen förderfähig, ohne Auflagen zur Produktion im Inland.
Die Förderung läuft als Rückvergütung: Käufer bezahlen den vollen Kaufpreis und beantragen den Zuschuss danach beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Das Portal ist seit Mai 2026 geöffnet; aktuelle Bearbeitungszeiten sind noch nicht vollständig dokumentiert. Wer das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2026 gekauft hat, kann rückwirkend einen Antrag stellen. Bedingung: eine Haltedauer von mindestens 36 Monaten.
Was fehlt – und wo das Programm Grenzen hat
Gebrauchte Elektrofahrzeuge sind von der deutschen Förderung ausgeschlossen. Wer also ein günstiges Gebraucht-BEV kaufen möchte, geht leer aus – anders als etwa in Kalifornien, wo das neue MyFirstEV-Programm für Erstbesitzer 1.750 Dollar (rund 1.600 Euro) Sofortrabatt auch auf Gebrauchtwagen bis 25.000 Dollar vorsieht. Der US-Bundesstaat setzt zudem auf einen direkten Preisnachlass beim Kauf, ohne Einkommensprüfung – das ist strukturell das Gegenteil des deutschen Ansatzes.
Für Österreich gilt weiterhin der e-Mobilitätsbonus von 5.000 Euro, der von der österreichischen Bundesregierung und den Herstellern kofinanziert wird. In der Schweiz gibt es keinen vergleichbaren Bundesbonus; kantonale Förderungen variieren stark.
Dienstwagen und Steuerregeln weiterhin relevant
Wer ein Elektroauto dienstlich nutzt, profitiert unverändert von der 0,25-Prozent-Regelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils – vorausgesetzt, der Listenpreis liegt bei maximal 70.000 Euro. Hinzu kommt die zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Diese Kombination macht BEVs besonders für Dienstwagennutzer attraktiv.
Wie electrive.com berichtet, sind die genauen Einkommensgrenzen und die 36-Monats-Haltefrist inzwischen verbindlich festgelegt. Das EAFO hebt hervor, dass die soziale Staffelung international als ungewöhnlich gilt – die meisten Förderprogramme arbeiten entweder mit Fahrzeugpreiskappen oder pauschalen Rabatten, nicht mit Einkommensprüfung.