Die Autos werden auf ihre Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer sowie auf die Einhaltung der Abgasnormen überprüft. Gleichzeitig werden die Fahrzeuge nicht auf die Einhaltung der in Deutschland und der EU geltenden technischen Vorschriften überprüft, da sie weiterhin in der Ukraine zugelassen sind", teilte das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium der DW am Freitag, den 2. Juni, mit.
Damit werden Autos aus der Ukraine von der Notwendigkeit befreit, bei technischen Kontrollen Bescheinigungen über die Einhaltung von EU-Normen vorzulegen, was für die meisten Ukrainer bisher ein großes Problem darstellte. Schließlich werden die in der Ukraine gekauften Autos nicht für den europäischen Markt hergestellt, so dass sich die Beschaffung der entsprechenden Konformitätsbescheinigung in der Praxis für ihre Besitzer in Deutschland als kompliziertes Verfahren erweist, das manchmal Hunderte von Euro kostet. Für einige Fahrzeuge, z. B. aus den Vereinigten Staaten importierte, ist es manchmal unmöglich, eine solche Bescheinigung in Europa zu erhalten.
Ein gesondertes vereinfachtes Prüfverfahren für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen ist in einem vom Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit den Kfz-Prüforganisationen abgestimmten Konzept vorgesehen. Derzeit arbeiten die Verkehrsministerien der Bundesländer an der endgültigen Fassung der Vorschriften, nach denen Fahrzeuge von Asylbewerbern aus der Ukraine länger als die gesetzlich vorgesehene Jahresfrist ohne Zulassung im Land bleiben können.
Der endgültige Wortlaut der Vorschriften wird voraussichtlich bis zum 9. Juni verabschiedet werden. Danach wird jeder Staat für sich das entsprechende Dokument innerhalb kurzer Zeit verabschieden und veröffentlichen. Erst danach treten die Vorschriften in Kraft, da die Ausstellung von Kfz-Zulassungen in Deutschland in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt.
Im April 2024 wird jeder zugelassen sein
Die neuen Regeln für Autos aus der Ukraine sehen eine Verlängerung der Schonfrist für diese bis zum 1. April 2024 vor. Eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen für Ukrainer über diesen Zeitraum hinaus ist nicht vorgesehen. Die derzeitige Ausnahme ist, dass Autos mit ukrainischen Kennzeichen vorübergehend von § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung der Bundesregierung ausgenommen sind, wonach Autos von Drittstaatsangehörigen spätestens im ersten Jahr ihres Aufenthalts in Deutschland deutsche Kennzeichen erhalten müssen.
Um in Deutschland weiterhin mit ukrainischen Kennzeichen fahren zu können, ohne die Kfz-Steuer zu zahlen und ohne eine deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, müssen Ukrainer bei der Zulassungsstelle ihres Wohnsitzes eine Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht in Deutschland gemäß § 20 der einschlägigen Verordnung einholen. Eine solche Genehmigung wird erteilt, wenn der Fahrer neben einer Prüfbescheinigung von autorisierten Unternehmen wie TÜV oder DEKRA eine Kfz-Versicherung für Auslandsreisen (Grenzversicherung) vorlegt. "Entscheidend ist der Zeitpunkt des Grenzübertritts, nicht der Halter des Fahrzeugs", so der Pressedienst des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums. Dieses Bundesland hat derzeit den Vorsitz der Länderkonferenz inne, so dass das zuständige Ministerium dieses Bundeslandes stellvertretend für alle Bundesländer als erstes am 31. Mai bekannt gab, dass die Länder eine vorläufige Einigung über die Verlängerung der Karenzzeit für ukrainische Autos in Deutschland erzielt haben.
Bestimmte staatliche Ausnahmeregelungen sind nicht mehr gültig
Der Pressedienst des niedersächsischen Verkehrsministeriums teilte auf DW-Anfrage mit, dass ein vor einigen Monaten beschlossenes gesondertes Präferenzverfahren für ukrainische Fahrzeuge in diesem Bundesland aufgehoben wird. Es sieht vor, dass die Schonfrist für Ukrainer bis zum Frühjahr 2024 verlängert wird - ohne technische Überprüfung. Sobald sich die Bundesländer auf die Einzelheiten der neuen gemeinsamen Regeln für Autos mit ukrainischen Kennzeichen geeinigt haben, werden sie in diesem Land verabschiedet und in Kraft treten, so die Verkehrsbehörde der Länder. Damit müssen Autos aus der Ukraine auch in diesem Bundesland technisch überprüft werden.
Das Bundesland Hessen, das im Frühjahr die Schonfrist für ukrainische Autos einseitig bis zum 30. Juni verlängert hatte, teilte der DW mit, dass die mit anderen Ländern vereinbarten gemeinsamen Regeln in diesem Land am 1. Juli in Kraft treten werden. Neben Hessen wurden die Vergünstigungen zuvor auch in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt für unterschiedliche Zeiträume verlängert. In all diesen Bundesländern ersetzt die jetzt vereinbarte Verlängerung der Schonfrist bis zum 1. April 2024 die Einzelregelungen.
Quelle: DW